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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage des zwischen dem Kunden und der Sylvia Heller-Günther, Sandra Heller GbR, im Folgenden To Spiti genannt, zustande kommenden Reisevermittlungsvertrags.
1.2. To Spiti tritt im Rahmen seiner Tätigkeiten ausschließlich als Vermittler von Beförderungsleistungen und Reisen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc.) auf. To Spiti veranstaltet selbst keine eigenen Reisen. Im Falle einer Buchung kommt der Reisevertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande.
2. Vertragsschluss
Wird der Vermittlungsauftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt To Spiti den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Die Annahme des Buchungsauftrages durch To Spiti kann innerhalb von 7 Tagen schriftlich, per Mail oder Telefax oder durch Zusendung der Unterlagen erfolgen. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und To Spiti ein Reisevermittlungsvertrag zustande.
3. Vertragspflichten von To Spiti
3.1. Die vertragliche Leistungspflicht von To Spiti besteht in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von To Spiti.
3.2. To Spiti ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. To Spiti hat den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet oder unmöglich macht.
3.3. Die Angaben über zu vermittelnde Beförderungen oder zu vermittelnde touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben des verantwortlichen Reiseveranstalters gegenüber To Spiti. Sie stellen keine eigene Zusicherung von To Spiti gegenüber dem Kunden dar. To Spiti übernimmt daher keine Garantie für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der vom Reiseveranstalter übermittelten Informationen.
3.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils preisgünstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
4. Umbuchung / Rücktritt
4.1. Ein Recht zum Widerruf besteht nicht. Sie können jederzeit vor Reisebeginn formlos vom Reisevertrag zurücktreten oder umbuchen, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern Stornogebühren erhoben werden. Rücktritt und Umbuchungen können auch über To Spiti erfolgen.
4.2. To Spiti behält sich vor, dem Kunden alle aufgrund eines Rücktritts oder einer Umbuchung ihm von dem Reiseveranstalter in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 25 EUR pro Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass To Spiti kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Anzahlungen, Verauslagungen, Aufwendungsersatz, Vergütung
5.1. To Spiti ist berechtigt, Anzahlungen auf den Reisepreis entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Reiseveranstalter sowie aufgrund einer eigenen Vereinbarung zwischen To Spiti und dem Kunden zu verlangen. Anzahlungen kann To Spiti jedoch nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden durch den Reiseveranstalter oder To Spiti gemäß § 651 k Abs. 4 BGB ein Sicherungsschein übergeben wurde. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.
5.2. To Spiti ist gegenüber dem Kunden berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen. Dies gilt auch für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
5.3. To Spiti kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen. Der Anspruch von To Spiti auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 5.2 erfolgt sind.
5.4. Selbstständige Vergütungsansprüche von To Spiti gegenüber dem Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, welche durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen von To Spiti und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis von To Spiti hierauf getroffen werden kann.
6. Pflichten von To Spiti bei Reklamationen des Kunden gegenüber dem vermittelten Reiseveranstaltern
Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem vermittelten Reiseveranstaltern beschränkt sich die Verpflichtung von To Spiti auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.
7. Haftung von To Spiti
7.1. Nach der Auswahlentscheidung des Kunden für eine oder mehrere Reiseleistungen erlischt die Beratungspflicht von To Spiti und wird von dem jeweiligen Reiseveranstalter übernommen. To Spiti haftet daher nicht für das Zustandekommen von Verträgen zwischen dem Kunden mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen. Er haftet auch nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
7.2. Eine etwaige eigene Haftung von To Spiti aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche aus der Reise gegenüber dem Veranstalter/Leistungsträger sind direkt beim diesem geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für Mängelanzeigen und anderen rechtswahrenden Erklärungen.
7.3. Die Haftung von To Spiti erstreckt sich auf die einwandfreie Beratung bei der Auswahl einer den Wünschen und Möglichkeiten des Reisen entsprechenden Reiseleistung, die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Reiseveranstalters, sowie ggf. die Erbringung von nach Ziffer 5 notwendigen Informationen und die Weiterleitung von Willenserklärungen und Zahlungen zwischen dem Kunden und dem vermitteltem Reiseveranstalter.
7.4. Die Haftung von To Spiti ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung seitens To Spiti nicht vertragliche Hauptpflichten von To Spiti oder Ansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betrifft.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und To Spiti findet, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des EU-Mitgliedsstaats des Kunden oder vorrangiger internationaler Abkommen, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.2 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
8.3 Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlerbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand 10.11.2009
